zahnärztlicher Notdienst

 

Bei welchen Symptomen geht man zum Notdienst ?

Nicht bei jedem Zahnschmerz, der unverhofft in der Nacht auftritt, handelt es sich um einen Notfall, mit dem man sofort einen Zahnarzt aufsuchen muss. Als zahnärztlicher Notfall werden in der Regel folgende Vorfälle gesehen, die eine entsprechende zahnärztliche Behandlung erfordern:

  • Unfallverletzungen im Bereich von Zahn, Mund und Kiefer (Zahn- und Kieferfrakturen, Zungen- und Lippenverletzungen)
  • Nachblutungen nach zahnärztlich oder chirurgischen Eingriffen (z.B. Zahnentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Implantatbehandlungen)
  • Fieberhafte Abszesse oder akute Entzündungen

 

Bei bereits länger andauernden Zahnschmerzen genügt meist die Einnahme einer Schmerztablette. Am nachfolgenden Tag ist unbedingt der Hauszahnarzt aufzusuchen.

 

Organisation des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes

 

Dieser Dienst basiert auf den Notdienstordnungen der Landeszahnärztekammer Brandenburg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.

 

Bereitschaftsdienst-Sprechstunden

 

Notdienst-Sprechstunden finden an den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in den unter Notdienst aufgeführten Zahnarztpraxen statt. Feste Sprechzeiten des Dienst habenden Zahnarztes sind:

11:00-15.00 Uhr

 

Rufbereitschaft

 

Rufbereitschaft besteht täglich in den Nachtstunden. Diese beginnt jeweils um 20:00 Uhr und endet am nächsten Morgen um 07:00 Uhr.